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Arbeitsplatz


Ein Arbeitsplatz ist eine Stelle in einem Betrieb, einer Verwaltung oder Organisation, an der ein Beschäftigter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses eine Tätigkeit gegen ein Entgelt erbringt. Umgangsprachlich ist ein Arbeitspatz der Ort, das Unternehmen oder die Position an dem ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit einer Tätigkeit beschäftigt ist.

Nach dem Dienstvertragsrecht ist an einen Arbeitsplatz einen Arbeitsvertrag gebunden. Dieser kann schriftlich aber auch mündlich erfolgen und beinhaltet den Umfang und die Qualität der zu leistenden Arbeit, die jeweilige Arbeitszeit und Angaben über Lohn- und Sozialleistungen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist im Allgemeinen für die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes zuständig, Bei einer Bürotätigkeit sind dies z.B. ein Raum, ein Schreibtisch mit Stuhl sowie Ablageflächen und technische Hilfsmittel wie Computer. Technische und handwerkliche Arbeitsplätze befinden sich in der Regel in Werkhallen oder Fabriken oder auch im Freien. Ein optimaler Arbeitsplatz ermöglicht ein Arbeiten ohne lange Laufzeiten und behindert den Arbeitsfluss des Mitarbeiters nicht. Berücksichtung finden hierbei die Körpermaße des Arbeitnehmers und die Bewegungsablaufe sowie Vorschriften des Arbeitsschutzes.

Zudem gibt es einen gewissen Arbeitsplatzschutz der sich u.a. auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes bezieht, wenn eine Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen wird oder eine Arbeitnehmerin schwanger wird. Zudem ist sexuelle Belästigung am Arbeitplatz untersagt und im Falle von Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing) ist eine Arbeitgeberkündigung wegen Ausscheiden des Partner unwirksam. Durch den Wegfall herkömmlicher Berufe oder Betriebsverlagerungen ins Ausland wird vom Arbeitnehmer heutzutage eine gewisse Bereitschaft zum Ortswechsel verlangt. Geschieht ein solcher Wechsel innerhalb eines Unternehmens, muss der Arbeitgeber die entstehenden Umzugskosten tragen.

Teilweise ist der Arbeitgeber auch berechtigt, den Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens zu versetzen. Dies kann auch eine andere Filiale sein und nicht nur ein anderer Büroraum. Schwierig ist so eine Versetzung, wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitsort konkret definiert ist. Im öffentlichen Dienst sind Versetzungen die Regel, dies ist auch in jedem Arbeitsvertrag festgehalten. Bei privaten Arbeitgebern kann eine Versetzung nur durchgeführt werden, wenn ein vorhandener Betriebsrat zugestimmt hat.

Ein Arbeitsplatzverlust ist die Folge einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer z.B. dauerhaft erkrankt oder ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein verliert. Hierbei spricht man von personenbedingten Kündigungen. Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen wenn der Kündigungsgrund in dem Fehlverhalten eines Mitarbeiters liegt z.B. durch Alkoholkonsum am Arbeitsplatz oder kriminelle Handlungen wie Diebstahl oder Unterschlagung. Fällt ein Arbeitsplatz weg oder steht eine Schließung eines Betriebsteils an, kann auch betrieblichen Gründen dem Arbeitnehmer gekündigt werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und sich an den gesetzlichen Kündigungsfristen orientieren.

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