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Berufsausbildung


Eine Berufsausbildung ist der Erwerb von fach- und berufsspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse durch Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen. Je nach Ausbildungsberuf variiert die Ausbildungsdauer, wobei diese von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer, kurz IHK, festegelegt wird. Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Verkürzung möglich, die bei der zuständigen IHK beantragt werden muss.

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist eine Ausbildung in Deutschland anerkannt, wenn eine breit angelegte berufliche Grundbildung sowie die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden und der Auszubildende eine gewisse Berufserfahrung erlangt. In Deutschland überwiegt die duale Berufsausbildung, bei der die Ausbildung zum einen in einem Ausbildungsbetrieb und zum anderen in einer Berufsschule statt findet. Ausbildungsbetrieb und Berufsschulen müssen hierbei eng zusammenarbeiten, um eine optimale berufliche Qualifizierung zu gewährleisten.

Ergänzend gibt es im Handwerk oft überbetriebliche Ausbildungsstätten, was dann als „Triales Ausbildungssystem“ bezeichnet wird.

Nach dem Berufsbildungsgesetz darf jemand ausbilden, der die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln kann.

In Deutschland muss sich der Ausbilder nach der Ausbildungsverordnung richten. Hierzu ist unter anderem eine Ausbildereignung die sog. „Ausbildung der Ausbilder“ notwendig. Diese Eignung kann im Rahmen einer Prüfung vor der jeweiligen Kammer nachgewiesen werden. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden ist eine abgeschlossene Ausbildung oder ausreichende Berufserfahrung innerhalb des entsprechenden Berufes Voraussetzung. Des weiteren ist eine persönliche Eignung notwendig, d.h. es wird unterstellt, dass jeder Ausbilder geeignet ist, es sei denn, er hat wiederholt oder schwer gegen das Berufausbildungsgesetz verstoßen.

Die Hauptaufgabe eines Ausbilders besteht darin die Entwicklung von Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Persönlichkeitskompetenz und Sozialkompetenz eines Auszubildenden zu fördern, um aus ihm einen qualifizierten Mitarbeiter zu machen. Insgesamt gibt es ca. 348 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe in den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe, Hauswirtschaft und Seeschifffahrt.

Die jeweiligen Kammern (IHK, Handwerksinnung etc.) haben die Aufgabe, über eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung) zu entscheiden. Des weiteren überwachen sie die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung. Sie beraten Auszubildende und bestellen Ausbildungsberater, Prüfungsausschüsse und erlassen Prüfungsverordnungen. Zudem führen sie das „Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“ und stellen die Eignung von Ausbildungsstätten sowie Ausbildern fest. Sie sind auch Ausrichter von Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen.

Zu einer Berufsausbildung gehört ebenso wie zu jedem Arbeitsverhältnis ein Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden. Dieser Vertrag beinhaltet die Namen und Anschriften der Vertragspartner, das Ziel der Ausbildung sowie die zeitliche und sachliche Gliederung. Zudem Informationen zu Beginn und Dauer der Ausbildung, Länge der Probezeit und der Ort der Ausbildung.

Auch Ausbildungsmaßnahmen die außerhalb des Ausbildungsbetriebes stattfinden sind Gegenstand des Ausbildungsvertrages sowie Angaben über Lohn- und Sozialleistungen des Arbeitgebers, Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit und des Urlaubs. Ebenso müssen Voraussetzungen für eine Vertragskündigung erwähnt werden. Ein Auszubildender kann auch wegen Fehlverhalten eine Kündigung erhalten, jedoch ist die es nicht so einfach wie bei einem Angestelltenverhältnis, da herzu die zuständige Kammer gehört werden muss.

Beide Vertragparteien haben gewisse Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag. So muss der Ausbildungsbetrieb dafür sorgen, dass der Auszubildende alle Fertigkeiten und Kenntnisse erlernt, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Die Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Auszubildende muss zum Besuch der Berufsschule angehalten werden und ist auch für diese Zeit entgeltlich frei zu stellen. Der Ausbildende hat Sorge zu tragen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert und sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. Des weiteren muss der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung ein Zeugnis ausstellen.

Der Auszubildende muss die Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zum erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind und ist verpflichtet, die Berufsschule regelmäßig zu besuchen. Weiter ist er verpflichtet an Weiterbildungsmaßnahmen, für die er vom Ausbildungsbetrieb freigestellt wird, teilzunehmen. Er muss mit dem ihm überlassenen Werkzeugen sorgsam umgehen und die betriebliche Ordnung einhalten. Des weiteren hat er den Weisungen des Ausbilders Folge zu leisten und muss einen Tätigkeitsbericht führen. über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse muss der Auszubildende absolutes Stillschweigen wahren.

Fällt der Auszubildende unter das Jugendarbeitsschutzgesetz, ist er verpflichtet alle ärztliche Untersuchungen hierzu wahrzunehmen.

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